(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von uns, der Werbewunder GmbH, Lerchenweg 113, 33415 Verl sind
- Newsletter/Mailings beziehen
- und/oder Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
- und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
- und/oder Seminare/Veranstaltungen bei uns buchen
, wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart.
2) Die Buchung aller von uns angebotenen Dienstleistungen erfolgt mit der Maßgabe, dass der Kunde Unternehmer/in im Sinne des § 14 BGB ist und einen Vertrag mit uns ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus seiner/ihrer (neben-) gewerblichen Tätigkeit eingeht beziehungsweise unsere Dienste dafür in Anspruch nimmt.
(3) Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit dem Kunden.
(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Unzulässige Vervielfältigung geschützter Inhalte/Werke
1. Jegliche ungenehmigte Vervielfältigung und/oder ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung vom Verkäufer erstellter und dem Kunden zur Verfügung gestellter Inhalte (z.B.: Skripte, Templates, Schulungsunterlagen, Tabellen, Dateien, Datenbanken, Werbeanzeigen oder Ähnliches) zu gewerblichen Zwecken ist verboten.
2. Im Falle der schuldhaften Zuwiderhandlung ist der Verkäufer dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und aus wichtigem Grund aufzukündigen, unter sofortiger Entziehung überlassener Plattformzugänge.
3. Im Fall der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Abs. 2 werden wir unsere Vergütungsansprüche bis zum regulären Beendigungstermin dem Kunden im Wege des Schadensersatzes nach § 628 Abs. 1 BGB aufgeben.
§ 3 Unzulässiges Account-Sharing
1. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von uns erhaltenen Account beziehungsweise die Logindaten zu unseren Plattformen / Programm- und Trainingsinhalten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, wir haben einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt (zum Beispiel hinsichtlich festangestellter Mitarbeiter des Kunden).
2. Der Verkäufer ist dazu berechtigt, den Zugang zu seinen IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf unsere IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, sonstwie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.
3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 sind wir berechtigt, den Account des Kunden zu unseren Systemen nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber bleiben in diesem Fall unberührt.
4. Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche wir zivil- und strafrechtlich verfolgen lassen.
§ 4 Haftungsausschluss
1. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
2. Vertragswesentlich sind dabei die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Vertragsgegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Der Verkäufer stellt dem Käufer im Rahmen der Coachingdienstleistung beispielhafte Werbetexte zur Verfügung. Diese Werbetexte dienen ausschließlich als Inspirationsquelle und zur Veranschaulichung möglicher Werbestrategien. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Werbetexte nicht auf rechtliche Mängel oder Verstöße, insbesondere gegen das Gesetz über irreführende Werbung, das Heilmittelwerbegesetz (HWG) oder andere geltende Vorschriften, geprüft wurden. Es obliegt dem Käufer, die rechtliche Zulässigkeit der verwendeten Werbetexte durch geeignete rechtliche Beratung sicherzustellen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, die aus der Verwendung der zur Verfügung gestellten Werbetexte entstehen.
4. Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Auftragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Auftragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
5. Der Verkäufer haftet nicht für jegliche plattformbezogene, technische Einschränkungen der Social Media Plattformen, sowie Werbebeschränkungen.
6. Es werden keine spezifischen Ergebnisse oder Erfolge garantiert.
§5 Addendum zu den Laufzeiten der Coachingverträge
Für aktive Teilnehmer der digitalen Coachingplattform wird einmal wöchentlich ein Zoom-Live-Call angeboten. Der Termin dieses Live-Calls kann variieren und wird durch die Werbewunder GmbH festgelegt. Die Coachingplattform bietet Zugang zu verschiedenen Inhalten, wie beispielsweise Videos, die speziell für Fitness- und Gesundheitsstudios sowie ACP Studios entwickelt wurden. Sie befähigt den Käufer dazu, sich selbstständig über Meta zu vermarkten. Eine Teilnahme an den Live-Calls setzt eine aktive Mitgliedschaft auf der Plattform voraus
§6 Erstellte Kampagnen im Rahmen der Dienstleistung
Die im Rahmen der Dienstleistung für den Kunden erstellten Kampagnen dürfen nur während der Dauer der Geschäftsbeziehung mit Mitglieder Wachstum genutzt werden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden diese Kampagnen aus dem Kundenkonto gelöscht. Dem Kunden ist es untersagt, die von Mitglieder Wachstum erstellten Kampagnen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiter zu verwenden. Für jede unberechtigte Weiterverwendung der Kampagnen wird eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 € pro Kampagne fällig.
Des Weiteren darf der Kunde bei erstellten Kampagnen maximal dreimal eine Korrektur verlangen. Übersteigen die Korrekturanfragen diese Anzahl, fällt eine Pauschale von 250 € an. Diese wird jedoch von Mitglieder Wachstum im Voraus angekündigt.
§7 Verantwortung des Kunden für die Bereitstellung von Foto- und Videomaterial
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Werbekampagnen erforderlichen Fotos und Videos in geeigneter Qualität und innerhalb der von Werbewunder GmbH vorgegebenen Fristen bereitzustellen.
Die zur Verfügung gestellten Inhalte müssen den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen und dürfen keine Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt sicher, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte an allen bereitgestellten Medien verfügt.
Verzögert sich die Kampagnenerstellung oder -schaltung aufgrund der verspäteten oder unzureichenden Bereitstellung von Foto- und Videomaterial durch den Kunden, so trägt der Kunde hierfür die alleinige Verantwortung. Eine Rückerstattung oder Minderung der vereinbarten Vergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Sollte die Werbewunder GmbH aufgrund fehlender oder ungeeigneter Inhalte zusätzliche Anpassungen oder Beschaffungsmaßnahmen vornehmen müssen, können hierfür nach vorheriger Ankündigung Zusatzkosten anfallen.
Der Kunde stellt die Werbewunder GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung des von ihm bereitgestellten Foto- und Videomaterials resultieren.
§8 Gesamtforderungsklausel bei Zahlungsrückstand
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen oder einem Betrag, der zwei Monatsraten entspricht, in Verzug geraten, wird der gesamte noch offene Betrag der vereinbarten Vertragslaufzeit sofort fällig. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die offenen Forderungen sofort geltend zu machen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Werbewunder GmbH 01.09.2024
Lerchenweg 113, 33415 Verl